Aktueller Hinweis:
Der betriebliche Zugang des Bildungsschecks wurde zum 31.12.2023 eingestellt.
Seit dem 01.01.2024 werden keine neuen Bildungsschecks mehr an Unternehmen ausgegeben. Bereits ausgegebene Bildungsschecks können weiterhin eingelöst werden.
Der individuelle Zugang des Bildungschecks für Privatpersonen wird fortgeführt.
Das Förderprogramm "Bildungsscheck" gibt es seit 2006 in Nordrhein-Westfalen.
Der Bildungsscheck verfolgt damit das Ziel, Personen dabei zu unterstützen, ihre Beschäftigungsfähigkeit durch lebensbegleitendes Lernen zu verbessern.
Die Kosten für berufliche Weiterbildungen, die in einem individuellen beruflichen Zusammenhang stehen, werden bis zur Hälfte gefördert.
Die maximale Förderhöhe beträgt 500 Euro.
Der Bildungsscheck wird erst nach einer Beratung in einer Bildungsscheckberatungsstelle ausgegeben.
Der Wohnsitz des Bildungsscheck-Empfängers/der Bildungsscheck-Empfängerin muss sich in NRW befinden.
Die Personen können innerhalb eines Kalenderjahres einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen (maßgeblich hierfür ist das Datum, an dem der Bildungsscheck ausgegeben wurde).
Die Bildungsschecks werden über ausgewählte Beratungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen vergeben und können dann zur Verrechnung bei den Weiterbildungsanbietern eingereicht werden.
Anlaufstellen sind beispielsweise Kammern, Wirtschaftsförderungen, Volkshochschulen oder Weiterbildungs-Netzwerke, wie sie in einigen Regionen bestehen.
Hier finden Sie noch weitere Informationen!
Individueller Bildungsscheck für Einzelpersonen
Quelle: https://www.mags.nrw/bildungsscheck